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Kfz-Bonusstufe übertragen: So geht´s

Der Beitrag zur Kfz-Versicherung hängt vom Autotyp ab, aber auch von der erreichten Bonusstufe. Je länger man unfallfrei unterwegs ist, desto weniger zahlen Sie für den Versicherungsschutz. Erfreulich: Innerhalb der Familie lässt sich eine einmal erlangte Bonusstufe oft weitergeben und dadurch bares Geld sparen.

Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse lohnt sich beispielsweise, wenn die Großmutter das Autofahren aufgibt und ihre günstige Schadenfreiheitsklasse an die Enkelin weitergibt, die bereits seit einigen Jahren den Führerschein besitzt und nun das erste eigene Auto kauft. Die Weitergabe der Schadenfreiheitsklasse ist allerdings an Bedingungen gebunden. Als übernehmende Person sollte man glaubhaft machen, dass man das Fahrzeug des Abgebenden regelmäßig gefahren hat. Davon gehen die Versicherer in der Regel aus, wenn Abgebender und Empfänger nah verwandt sind oder in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Abgebende muss der Übertragung natürlich zustimmen, im Fall seines Todes kann der Rabatt unter Vorlage einer Sterbeurkunde übertragen werden. Will der Abgebende sein Auto weiterhin nutzen, ist die Übertragung nicht sinnvoll, denn durch die Weitergabe verliert er seinen Rabatt und würde vom Versicherer wieder in die niedrigste Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden. Achtung: Es lassen sich nur so viele schadenfreie Jahre weitergeben, wie sie der Begünstigte seit dem Erwerb der Fahrerlaubnis selbst hätte erreichen können. Junge Leute können sich die Bonusstufe von Angehörigen, die viele Jahre unfallfrei unterwegs waren, also nur begrenzt anrechnen lassen, Führerscheinneulinge profitieren noch nicht.

Unser Tipp: Auch durch den Wechsel zu einem günstigeren Kfz-Versicherer lässt sich oft kräftig Beitrag sparen. Die erlangte Bonusstufe wird dann per Datenaustausch an den neuen Versicherer übertragen, der beim bisherigen Versicherer erreichte Rabatt geht also nicht verloren. Sie suchen leistungsstarken und gleichzeitig preisgünstigen Versicherungsschutz für Ihr Auto?

Es gibt aber auch noch eine weitere Möglichkeit, sich von Versicherungen in eine günstigere und damit billigere Bonusstufe (zumeist nur interne Stufe) einstufen zu lassen. Sollten Sie aus einem Unternehmen als Angestellter ausscheiden und während ihrer Dienstzeit ein KFZ des Arbeitgebers genutzt haben, so kann diese „Ersatzzeit“ mit einer schriftlichen Bestätigung durch ihren ehemaligen Arbeitgeber von einer Versicherung anerkannt werden. Das ist vorallem dann sinnvoll, wenn sie lange Jahre ein Dienstfahrzeug hatten und dann den Job wechseln, ohne dass sie ein Dienstfahrzeug erhalten. Meist stehen dann Käufer eines neuen Privatfahrzeuges vor dem Problem, dass sie zwar jede Menge Fahrpraxis, aber eben keine Bonusstufe haben.

Gerne helfe ich Ihnen, egal ob bei einer Bonsustufenübernahme oder bei der Verhandlung mit einem für Sie geeigneten Versicherer, um Praxiszeiten aus dem In-und Ausland für eine optimale Einstufung zu bekommen.

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