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Downhill-Mountainbiken als Ausschluss bei Unfallversicherungen durch den OGH klar definiert

„Adrenalin-Sportart“ durch den OGH präzieser definiert

Im Zuge einer Klärung durch den OGH beim Aufhebungsbeschluss (7 Ob 25/19f) wurde die Begrifflichkeit „Downhill-Mountainbiken“ präzise definiert, um bei weiteren Deckungsunklarheiten ein auf den gewöhnlichen Sprachgebrauch, also im allgemeinen Freizeitsport, dem der durchschnittliche VN zuzurechnen ist, ein konkretes und einheitliches Begriffsverständnis zurückgreifen zu können.

Auf Grund einer nicht vorhandenen klaren Begriffsdeutung hat nun der OGH in der Entscheidung ein klareres Bild des Downhillers definiert. Fünf Kriterien sind hier daher herauszustreichen:

  • Besondere Art des Mountainbikens;
  • Spezielle, abgesperrte Strecke;
  • Ausschließlich bergabführende Strecke;
  • Verwendung eines geeigneten Fahrrades;
  • Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit.

In der Entscheidung 7 Ob 25/19f legte der OGH auch bereits fest, dass der eingeschränkte Risikoausschluss nach Art 20.10. AUVB 2008 für „Downhill-Mountainbiken“ gerade dann Sinn macht, wenn für andere Arten des „Mountainbiking“ Deckung besteht. Das bedeutet, dass nach dem o.g. Ausschluss das „reine“ Mountainbiking gedeckt ist.

Vielleicht nehmen sie diese Information zum Anlass, um mal ihre bestehende Unfallversicherung zu prüfen. Lesen Sie nach, ob sie denn auch in ihren ausgeübten Tätigkeiten in der Freizeit umfassend und ihrem Freizeitverhalten entsprechend abgesichert sind.

Ich denke da an der Teilnahme bei Sportveranstaltungen, Kampfsport, Motorrad fahren, Mountainbiken, Klettern, Fallschirmspringen, Rafting, Canyoning, etc.. Bei dieser Gelegenheit könnten Sie auch die Versicherungssummen, die Progression aber auch die allgemeinen Deckungsgrundlagen und Ausschlussgründe hinterfragen, denn es macht Sinn, sich vorher bereits über die Wahl der Deckung Gedanken zu machen, statt hinterher zu erfahren, dass die Versicherung bedingungsgemäß nicht leisten muss….

Wenn Sie mehr erfahren möchten oder ein Gespräch wünschen, stehe ich gerne bereit.