Verlustausgleich durch die Bank auf Depots - was ist zu beachten
Die Bestimmungen zum Verlustausgleich sehen eine Gegenrechnung aller realisierten Kursgewinne (Kursgewinnsteuer) und Erträge (zB. Kupons, Dividende) mit realisierten Verlusten innerhalb eines
Kalenderjahres durch die inländische depotführende Stelle vor.
Der Verlustausgleich wird ab 01.01.2013 automatisch durch depotführende Banken durchgeführt.
Der automatische Verlustausgleich ist voraussichtlich ausschließlich für Einzeldepots (Depots mit nur einem Depotinhaber), innerhalb der depotführenden Stelle auch depotübergreifend,
möglich.
Ein „bankübergreifender“ automatischer Verlustausgleich ist nicht möglich. Die Gegenrechnung von Gewinnen und Verlusten kann hier nur über die Veranlagung (Steuererklärung)
erfolgen.
Im Rahmen des Verlustausgleichs werden alle KESt-pflichtigen Wertpapiere berücksichtigt. Ausgenommen sind Einlageprodukte und vor 01.04.2012 erworbene Forderungswertpapiere (zB. Anleihen).
Wird ein Kursverlust realisiert (verkauft) und wurde zuvor bereits KESt abgeführt, wird ein entsprechender KESt-Betrag gutgeschrieben (maximal die bereits bezahlte
KESt).
Weiters wird im laufenden Kalenderjahr ein Verlustvortrag gebildet. Wird ein Kursgewinn realisiert und wurde zuvor bereits ein Kursverlust realisiert, wird ausschließlich für einen eventuellen
Differenzbetrag KESt abgeführt.
Eine Verlustmitnahme in das nächste Kalenderjahr ist nicht möglich.
Verlustausgleich 2012
Für das Jahr 2012 (01.04.2012 – 31.12.2012) erfolgt der Verlustausgleich für im Jahr 2013 bestehende
Depots nachträglich Ende April 2013. Eine eventuell zuviel bezahlte KESt wird dem Kunden gutgeschrieben.
Gesetzliche Grundlage:
§ 93 Abs 6 EStG
§ 124b Z 207 EStG
Kein Verlustaugleich
Für Gemeinschaftsdepots (aktuell) und Depots mit betrieblichem Vermögen ist gesetzlich kein automatischer Verlustausgleich seitens der
depotführenden Stelle möglich.
Gemeinschaftsdepots
Gemeinschaftsdepots sollen mittels Abgabenänderungsgesetz 2012 vom automatischen Verlustausgleich ausgeschlossen werden. Derzeit gibt es diesbezüglich
eine Regierungsvorlage. Wir gehen jedoch davon aus, dass dieses Gesetz beschlossen wird.
Daher ist eine Gegenrechnung von Gewinnen und Verlusten bei Gemeinschaftsdepots ausschließlich über die Veranlagung (Steuerklärung) möglich.
Sollte die Gesetzesänderung wider Erwarten nicht beschlossen werden, wird auch für diese Depots der Verlustausgleich durch die depotführende Bank erfolgen.
Betriebsvermögen
Betriebsvermögen ist ebenfalls vom automatischen Verlustausgleich durch die depotführende Stelle ausgeschlossen, da es im Betriebsvermögen andere Regelungen zum Verlustausgleich
als im Privatvermögen gibt. Der Verlustausgleich ist jedoch auch für Depots mit Betriebsvermögen über den Veranlagungsweg möglich. Die diesbezügliche Judikatur ist noch in Bearbeitung.
Zukünftig ist bei Depots mit Bertriebsvermögen folgendes zu beachten:
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Firmendepots |
Firmendepots (Depotinhaber = Firma) sind automatisch Betriebsvermögen. | |
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Depot von natürlichen Person mit Betriebsvermögen |
Sollte sich auf Depots von natürlichen Personen (Depotinhaber = Herr, Frau) Betriebsvermögen befinden, ist beiliegende „Erklärung
Betriebsvermögen/Privatvermögen“ beizulegen bzw. nachzureichen.Der Kunde ist für die korrekte Deklarierung im Falle von Betriebsvermögen
verantwortlich. Sollte am Depoteröffnungsantrag, Nachzeichnungsauftrag, etc. eine Anmerkung/Hinweis auf Betriebsvermögen (zB. § 14 Veranlagung) vorhanden sein, muss die depotführende Bank davon ausgehen, dass es sich um Betriebsvermögen handelt und das gesamte Depot als Depot mit Betriebsvermögen führen. Sollte es sich jedoch entgegen der Annahme um Privatvermögen handeln, ist eine „Erklärung Privatvermögen/Betriebsvermögen“ inkl. Kundenunterschrift zu übermitteln. |
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Gewinnfreibetrag = Betriebsvermögen: Gemäß § 10 Abs 3 Z 2 müssen Wertpapiere für den Gewinnfreibetrag dem Anlagevermögen eines inländischen Betriebes oder einer inländischen Betriebsstätte ab dem Anschaffungszeitpunkt mindestens vier Jahre gewidmet werden (= Betriebsvermögen). |
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Quelle: Capitalbank, Aussendung - die Plattform |