Ing. Gerald Simon BA ist Kammermitglied der Sparte Finanzdienstleistung und der Sparte Versicherungsmakler der Wirtschaftskammer NÖ.
Die gesetzlich verpflichtende Vermögensschadenshaftpflicht für die ausübung der gewerblichen Tätigkeit übernimmt Lloyds (Pol.Nr: ZFAE000447XXX007).
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Nutzung dieser Website (www.SimonFinance.com ) und für meine persönliche Beratungs-und Unterstützungsleistung, die
von Kunden angefordert bzw. vereinbart wird. Die vorliegenden Bestimmungen der AGB entsprechen der aktuellen Fassung. Im Fall von Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die
zum Zeitpunkt der Beauftragung im Internet veröffentlichte Fassung.
Die AGB finden bei der Erbringung von folgender Dienstleistungen Anwendung:
+ Dienstleistungen des gewerblichen Vermögensberaters iSd § 136a Abs 1 Z 1, Z 2a und Z 2b Gewerbeordnung,
+ Wertpapierdienstleistung der Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Finanzinstrumente iSd § 1 Z 2a WAG 2018,
+ Wertpapierdienstleistung der Anlageberatung iSd § 2 Z 2e WAG 2018.
+ Versicherungsvermittlung in der Form als Versicherungsmakler
2. Vertragspartner
Inhaber dieser Website und Vertragspartner bei Beratung und Unterstützung in Finanz- und Versicherungsangelegenheiten ist Ing. Gerald Simon,
BA.
Rechtsträger nach dem WAG ist die Wertpapierfirma FinanzAdmin GmbH.
Kunden die mit dem Rechtsträger BCA GmbH Veranlagungen über SimonFinance begonnen haben, wurden mit dem Verkauf dieser an die ARICONSULT automatisch in dieses Haftungsdach
übernommen. So sie nicht aktiv dem Übertrag zu FinanzAdmin GmbH zugestimmt haben, ist seitens SimonFinance das Kundenverhältnis per 31.12.2014 beendet.
Aufsichtsbehörde: BH Baden
Kammer: Wirtschaftskammer
Österreich,
Gesetzliche Vorschriften: Gewerbeordnung (www.ris.bka.gv.at)
DVR-Nr.: 1069462
Tel: +43-676-3063627
E-Mail: office@simonfinance.com
Servicezeiten im Regelfall
Mo-Fr. 08.00 - 19.00 h
In Erweiterung dieser AGB´s gelten die allgemeinen Honorarrichtlinien „Die Finanzdienstleister Kalkulations- und Honorarrichtlinien 2001“
als Vertragsbestandteil jeglicher von Kunden beauftragter Beratungen und Unterstützungsleistungen. Die in diesen Honorarrichtlinien enthaltenen Aufwandsentschädigungen gelten
vollinhaltlich als Grundlage einer Auftragserteilung. Abrufbar sind diese Richtlinien auf www.simonfinance.com im Download –
Bereich.
Diese AGB´s ändern an bestehenden Kundenverhältnissen im Bereich der Vergütung nichts, auch für künftige Leistungen, außer es würde gegenseitig und einvernehmlich eine andere Vergütung
vereinbart.
Es gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Österreich
3. Haftung
Schadenersatzansprüche gegen SimonFinance im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website und im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften mit Dritten sind ausgeschlossen, sofern es sich nicht
um einen Schaden an der Person handelt oder SimonFinance den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. Alle Informationen wurden sorgfältig recherchiert, dennoch können wir
Irrtümer oder Schreibfehler nicht absolut ausschließen.
Der Finanzdienstleister haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Emittenten erhaltenen, an den Kunden weitergegebene Urkunden zu den Prospektangaben und den sonstigen nach dem
KMG erforderlichen Angaben nur insoweit, als er bezüglich dieser Urkunden zur Plausibilitätsprüfung verpflichtet ist. Eine darüber hinausgehende Prüfpflicht trifft den Finanzdienstleiter
nicht. Insbesondere kann sich der Finanzdienstleister auf die Richtigkeit und Vollständigkeit eines von einem Prospektkontrollor iSd § 8 KMG geprüften Prospekts und eines von einem
Abschlussprüfer geprüften Jahresabschlusses verlassen und ist daher von einer Prüfung dieser Urkunden generell befreit.
Den Finanzdienstleister/Versicherungsmakler trifft keine Haftung für die Prüfung steuerlicher und rechtlicher Fragen. Diese Bereiche sind den Wirtschaftstreuhändern und Rechtsanwälten
vorbehalten.
Die Haftung des Finanzdienstleister/Versicherungsmakler wird betragsmäßig mit EUR 100 pro Schadensfall begrenzt.
4. Rechtsqualifikation des Vertragsverhältnisses
Die zwischen Finanzdienstleister/Versicherungsmakler einerseits und Kunden andererseits eingegangenen Rechtsverhältnisse sind ausschließlich Zielschuldverhältnisse (Ausnahme 0
unten). Nach abgeschlossener Beratung und Vermittlung hat der Kunde keinen Rechtsanspruch auf weitere Dienstleistungen. Sollte es nach abgeschlossener Vermittlung und Beratung zu
einem späteren Zeitpunkt eine Anfrage des Kunden oder einen sonstigen Austausch von Informationen zu dem vormals abgeschlossenen Geschäft geben, stellt dieser Vorgang ein
gesondertes, separates Rechtsgeschäft dar.
5. Aufklärungs-und Mitwirkungspflichten des Kunden
Um eine anleger- und anlagegerechte Erbringung der Wertpapierdienstleistung zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde, gegenüber dem Finanzdienstleister wahrheitsgemäße und vollständige
Angaben über
+ seine Person und seine Identität (§ 40 Abs 1 BWG),
+ seine Kenntnisse und Erfahrungen, finanziellen Verhältnisse und Anlageziele,
+ die Herkunft der zu veranlagenden Geld- und Finanzmittel und
+ Zweck und Art der angestrebten Geschäftsbeziehung (§ 30 Abs 2a BWG)
zu machen.
Kommt der Kunde den genannten Pflichten nicht nach, nimmt er zur Kenntnis, dass
+ im Fall der Anlageberatung und Portfolioverwaltung keine persönliche Empfehlung iSd § 1 Z 27 WAG 2018 möglich ist und
+ bei allen anderen Dienstleistungen das vom Finanzdienstleister angestrebte Ziel einer bestmöglichen, interessenwahrenden, anleger- und anlagegerechten Beratung nicht verwirklicht werden
kann.
Kommt der Kunde seiner Pflicht gemäß Mittelherkunft nicht nach, nimmt er zur Kenntnis, dass der Finanzdienstleister eine Meldung wegen Geldwäscheverdacht erstatten muss (Meldepflicht iSd §
40d BWG).
Um eine ordnungsgemäße Erbringung der Versicherungsvermittlung nach ganzheitlichen Betrachtung der Risken des Kunden zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde, gegenüber dem
Versicherungsmakler wahrheitsgemäße und vollständige Angaben über die bestehenden Versicherungen und vorhandenen Risken zu dokumentieren.
Kommt der Kunde dieser Vereinbarung nicht nach, ist die Beratung auf die vom Kunden geforderte Sparte begrenzt. Damit schränkt sich die Haftung einvernehmlich auf dieses Segment ein.
6. Mitteilungen an die Kunden
Um eine ordnungsgemäße Geschäftsabwicklung zu gewährleisten, erklärt der Kunde sein Einvernehmen iSd § 108 TKG, sodass ihn der Finanzdienstleister/Versicherungsmakler im Wege der
Telekommunikation und mit elektronischer Post jederzeit ohne Einschränkung kontaktieren darf.
Der Kunde erklärt in Kenntnis der Möglichkeit Informationen auf Papier zu erhalten, sein ausdrückliches Einverständnis zur Bereitstellung der in § 16 Abs 2 WAG 2018 genannten Informationen
auf elektronischem Wege.
Sollten im Wege der Telekommunikation oder per elektronische Post Daten verloren gehen oder verfälscht werden, trifft den Finanzdienstleister/ Versicherungsmakler keine Haftung.
7. Datenschutz, Widerruf, Vollmachen
Der Finanzdienstleister/ Versicherungsmakler ist verpflichtet, Daten des Kunden vertraulich zu behandeln und diese Pflicht auf seine Mitarbeiter zu überbinden (§ 15 Abs 1 und 2 DSG). Der
Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten (Name, Adresse, Geb.Dat., finanzielle Verhältnisse usw.) zum Zweck der Anlageberatung, Orderabwicklung, Finanzierungsberatung,
Versicherungsberatung verarbeitet werden und an (mögliche) Vertragspartner (Emmidenten, Banken, Investmentgesellschaften, Depotstellen, Versicherungen usw) der Kunden zum Zweck der Beratung
und Vermittlung übermittelt werden. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit – auch ohne Angabe von Gründen – widerrufen werden (Widerspruchsrecht iSd § 28 DSG 2000).
Im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erteilt dieser dem
Finanzdienstleister mit gesondertem Formular die Vollmacht, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Angaben vom Kreditinstitut anzufordern und dieses vom
Bankgeheimnis iSd § 38 Abs 2 Z 5 BWG zu entbinden.
8. Rücktrittsrechte
Gemäß § 3a KSchG steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu, wenn Umstände (Zustimmung eines Dritten, steuerrechtliche Vorteile, öffentliche Förderungen, Erteilung eines Kredits), deren Eintritt
der Finanzdienstleister als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nicht in diesem Umfang eintreten. Ein Rücktrittsrecht steht dem Kunden dann binnen einer Woche ab Kenntnis des
Nichteintritts und Belehrung über das Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht erlischt jedenfalls einen Monat nach Erfüllung des Vertrages, bzw. bei Bank- und Versicherungsverträgen mit mehr
als einjähriger Laufzeit spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.
Bei Veranlagungen im Sinne des § 1 Abs 1 Z 3 KMG und bei Investmentfonds steht dem Kunden gemäß § 63 WAG 2018 ein Rücktrittsrecht ungeachtet des Umstandes zu, dass der Kunde das Geschäft
selbst angebahnt hat.
9. Verweise und Links
Verweise und Links auf fremde Seiten stellen nur Wegweiser dar. SimonFinance identifiziert sich nicht mit dem Inhalt fremder Seiten, auf die verwiesen oder gelinkt wird. Eine Haftung
von Simonfinance für verlinkte Seiten besteht nur gemäß § 17 ECG. Wenn auf einer verlinkten Seite rechtswidrige Inhalte erkannt werden sollten, ersucht SimonFinance um Mitteilung und wird den
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10. Copyright bzw. Urheber-und Kennzeichenrecht
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11. Datenschutz
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12. Google Analytics
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13. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. In einem solchen Fall werden
die Parteien die ungültige oder unwirksame Bestimmung umgehend durch eine solche zulässige Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung
möglichst nahe kommt.
Neben diesen AGB bestehen keine mündlichen Nebenabreden.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform mittels einer von beiden Parteien unterfertigten Urkunde.
Auf die Geschäftsbeziehung zwischen Finanzdienstleister bzw. Versicherungsmakler und Kunden kommt Österreichisches Recht zur Anwendung.
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ihrer Beschäftigung anrufen.